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Dienstag, 27. November 2007


Seit 2004 gibt es im IX. Sozialgesetzbuch den Paragraphen 84(2), der das betriebliche Eingliederungsmanagement regelt. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Dabei sind alle Beschäftigten zu berücksichtigen, nicht nur solche, die schwerbehindert, gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nun einen Handlungsleitfaden herausgegeben, der den Betriebs- oder Personalräten bei der Gestaltung des Eingliederungsmanagements in ihrem jeweiligen betrieblichen Kontext helfen soll. Denn das Gesetz macht keine detaillierten Vorgaben, wie die Umsetzung im Einzelnen erfolgen soll. Es regelt nur allgemein, dass die krankheitsbedingte Gefährdung des Arbeits- verhältnisses beseitigt oder wenigstens gemindert, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz des Betroffenen erhalten werden soll.

In übersichtlicher Form beschreiben die Autorinnen Marianne Giesert und Cornelia Wendt "10 Schritte zum Ziel". Bei jedem Schritt werden Ziele, Arbeitsmittel, beteiligte Akteure und wichtige rechtliche Grundlagen dargestellt. Ein umfangreicher Anhang liefert weitere Informationen, Adressen und Mustertexte, z. B. für eine Betriebsvereinbarung.

Der Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement richtet sich primär zwar an Betriebsräte, eignet sich jedoch auch gut als Arbeitshilfe für alle anderen, die sich mit diesem Thema beschäftigen - unabhängig von der eigenen professionellen Brille, durch die sie es betrachten.






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