Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, ohne dass vom Finanzamt in einer aufwendigen Einzelfallprüfung entschieden werden muss, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.
Dieser bürokratische Aufwand soll nämlich mit dem Jahressteuergesetz 2009 entfallen. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, werden bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. In Frage kommen beispielsweise betriebliche Angebote zur Ernährung oder Stressbewältigung, körperliche Ausgleichstrainings, Nichtraucherkurse, Programme zum Umgang mit psychosozialen Belastungen und anderes mehr.
Mehr zum Thema findet sich zum Beispiel auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (edit 05.12.2008).
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