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Montag, 28. Dezember 2009


Ob der Eid des Hippokrates wirklich von dem griechischen Arzt Hippokrates von Kós im vierten Jahrhundert v. Chr. verfasst wurde? Eher unwahrscheinlich. Trotzdem gilt der antike Text bis heute als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik.

Er enthält bereits eine klare Verpflichtung zu ärztlicher Verschwiegenheit: "Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren."

Eine modernere Version des ärztlichen Verhaltenskodex findet sich in der Genfer Deklaration des Weltärztebunds. Dort heißt es: "Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren."

Nicht nur historische Eidesformeln, sondern auch die Gesetze aufgeklärter Staaten begründen die Pflicht zu besonderer Verschwiegenheit (Ärztliche Schweigepflicht). Ihre Verletzung durch Ärzte oder das medizinische Hilfspersonal ist nach § 203 Strafgesetzbuch strafbar.






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