m h mayer - neues vom doc







Arbeitswelt
zur Übersicht


Click to see the XML version of this web page.

Sonntag, 9. April 2006


Zum Schutz vor Lärm gelten seit Februar 2006 europaweit verbindlich niedrigere Grenzwerte. Die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie verlangt, dass bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 Dezibel(A) am Arbeitsplatz Gehörschutz zur Verfügung steht. Ab 85 Dezibel(A) besteht Tragepflicht. Die früheren Werte hatten jeweils 5 Dezibel mehr betragen. Durch die neuen Grenzwerte wird die Schallenergie, die auf das Ohr einwirkt, mehr als halbiert.

60 Millionen Arbeitnehmer in Europa sind während eines Viertels ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt, schätzen Fachleute. Lärmschwerhörigkeit gehört in der Europäischen Union zu den häufigsten Berufskrankheiten. Das bleibt nicht ohne Folgen, auch beim Geld: Im Jahr 2004 mussten die Berufsgenossenschaften in Deutschland rund 162 Millionen Euro für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter Berufskrankheiten aufwenden.

Ein Novum ist der Expositionsgrenzwert, den die neue Richtlinie enthält: Er bezieht die Dämmwirkung des persönlichen Gehörschutzes mit ein, steht also für die tatsächliche Lärmbelastung der Ohren unter Alltagsbedingungen.

Den Text der EU-Richtlinie und eine Fülle weiterer Informationen hält die Berufgenossenschaft Metall Süd im Internet bereit.






April 2006
Sun Mon Tue Wed Thu Fri Sat
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30            
Mar   May





mhmayer - neues vom doc