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Medizin
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Samstag, 9. Dezember 2006


Betriebliche Suchtpräventionsprogramme sind seit 25 Jahren Bestandteil moderner Personalpolitik, heißt es im Vorwort einer neuen Publikation der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas 'Suchterkrankung' auf allen Hierarchieebenen und können suchtgefährdete oder -kranke Beschäftigte frühzeitig zur Therapie bewegen. Sie sind zugleich der wirksamste Weg, einen Großteil der Bevölkerung mit suchtpräventiven Maßnahmen zu erreichen. Sichtbare Erfolge sind die Reduzierung des Alkoholkonsums und des Rauchens am Arbeitsplatz.

Ebenso bedeutsam ist die betriebliche Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz. Je früher suchtgefährdeten oder suchtkranken Mitarbeitern Hilfe angeboten und eine Perspektive aufgezeigt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten für alle Beteiligten.

Kernelemente für ein betriebliches Suchthilfe- und Präventionsprogramm sind die Unterstützung durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, festgelegte Verantwortliche, ein Interventionskonzept bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, die Qualifizierung der Führungskräfte sowie ein Beratungs- und Hilfeangebot des Betriebes für suchtgefährdete oder -kranke Beschäftigte.

Eine ausführliche Darstellung hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) unter dem Titel Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe veröffentlicht.






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