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Politik
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Freitag, 4. Juni 2004


Der Trend der Gesetzgebung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist eindeutig: Weg von Einzelvorschriften, die auch das kleinste Detail im Betrieb noch zu regeln versuchen, und die sich im Lauf der Jahrzehnte zu einem schwer durchschaubaren Dickicht ausgewachsen haben. Hin zur Vorgabe grundsätzlicher Schutzkonzepte, deren betriebliche Umsetzung in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.

Beispiele sind das Arbeitsschutzgesetz von 1996, die Betriebssicherheitsverordnung von 2002, die drastische Reduzierung und Komprimierung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften in jüngster Zeit und die anstehende Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (lesenswerter Kommentar von Edgar Rose).

Was ändert sich für Arbeitgeber und Management? Entlastend wirkt sicherlich, dass Behörden und Aufsichtsorgane kaum noch 'obrigkeitsstaatlich' in den Betrieb hinein regieren. Mehr Laisser-faire? Keine echte Option - oder nur, solange nichts passiert. Mehr Entscheidungsfreiheit bedeutet auch, die juristischen Folgen von Versäumnissen zu tragen.

Behörden (oder auch Gerichte) werden künftig weniger die formale Einhaltung von Detailvorschriften prüfen, sondern Organisation und Prozesse hinterfragen, also das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement. Zurücklehnen ist demnach nicht angesagt - im Gegenteil. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sollten gezielt in alle Managementprozesse eingebunden werden.






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