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Recht
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Samstag, 12. Juni 2004


Ein Recht auf Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung gab es in Schweden schon 1766. In den USA gilt der 'Freedom of Information Act' seit 1966. Deutschland dagegen gehört zu den letzten Industrienationen, die sich auf das "Amtsgeheimnis" berufen: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt.

Ein solcher Umgang mit Informationen passt nicht in eine moderne Demokratie. Geheimhaltung begünstigt Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.

Seit heute werden auf der Internetseite pro-information Unterschriften gesammelt, um für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene zu werben. Ziel ist es, bis zum Herbst 2004 mindestens 50.000 Unterstützer für die Kampagne zu gewinnen.

Die Aktion wird von namhaften Erstunterzeichnern wie Gesine Schwan, Präsidentin der Viadrina-Universität, dem Journalisten Hans Leyendecker oder Peter Eigen, Chairman der Antikorruptionsbewegung Transparency International unterstützt.






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