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Recht
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Freitag, 16. Juli 2004


Die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden entbürokratisiert. Die neugefasste Verordnung, der am 9. Juli auch der Bundesrat zugestimmt hat, folgt der Systematik der europäischen Arbeitsschutzrichtlinien: Sie regelt Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, verzichtet jedoch auf detaillierte Verhaltensvorgaben. Arbeitsschutzmaßnahmen sollen anhand dieser Grundvorschriften auf die jeweilige betriebliche Situation zugeschnitten werden.

Branchen- und tätigkeitsbezogene technische Regeln wird künftig ein "Ausschuss für Arbeitsstätten" entwickeln, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einrichtet.

Für Planung und betriebliche Praxis ergeben sich daraus einige (auch gedankliche) Umstellungen, mit denen sich vielleicht nicht nur die Bundesarchitektenkammer schwer tut: Bisher hielt sich so mancher Planer einfach buchstabengetreu an Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien, die von 1975 oder früher stammten. Zeitgemäßere Konzepte von Ergonomie, Raumklima oder Beleuchtung hatten es da oft schwer. Das wird sich hoffentlich mit der neuen Verordnung ändern, setzt sie doch die Orientierung an der betrieblichen Situation voraus.

Ein juristischer Kommentar zur novellierten Arbeitsstättenverordnung und deren wesentlich andersartiger Struktur sowie Links zu Materialien und Stellungnahmen finden sich im Internetportal für Arbeits- und Sozialrecht der Universitäten Köln, Jena und Eichstätt.






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