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Donnerstag, 29. Juli 2004


Ferienjobber stehen - quasi automatisch - unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, also zum Beispiel der Berufsgenossenschaft oder der Gemeinde-Unfallversicherung. Wenn ein Ferienarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet, gelten die gleichen Regelungen wie für alle ständigen Mitarbeiter.

Damit es so weit möglichst gar nicht kommt, sollten Ferienarbeiter sorgfältig in ihre Tätigkeit eingewiesen werden. Daran erinnern die Metall-Berufsgenossenschaften aktuell zu Ferienbeginn. Schließlich sei der betriebliche Alltag für die Saison-Aushilfen eine fremde Welt, in der sie sich erst einmal zurechtfinden müssen. Ihnen fehlt es an Erfahrung und Routine, und Gefahren im Betrieb sind den jungen Helfern oft gar nicht richtig bewusst.

Deshalb müssen sie bei Bedarf auch besonders dazu angehalten werden, Schutzbrille, Handschuhe oder sonstige Schutzausrüstung zu tragen, die der Betrieb bereitzustellen hat. Und das Tragen von Sicherheitsschuhen sollte selbstverständlich sein.






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