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Recht
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Sonntag, 29. August 2004


Wer sich als Bürger engagiert, im Verein oder in der Gemeinde mitarbeitet, bekommt dafür meist kein Geld. Oft tragen die "Ehrenamtlichen" auch noch einen Teil des Materialaufwands oder sonstige Kosten. Und über das Risiko, bei der gemeinnützigen Tätigkeit gesundheitliche Schäden davonzutragen, wird nur selten nachgedacht.

Bei der Unfallversicherung soll sich nun etwas ändern: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Vereine und Verbände ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern den gleichen Versicherungsschutz wie Arbeitnehmern zukommen lassen können.

Detailliertere Informationen und ein Interview zum Thema finden sich bei Haufe.






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