Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Wochen pro Jahr krank ist, sollte der Arbeitgeber sich Gedanken machen, wie das kommt und wie man dem künftig vorbeugen könnte. Der kluge Arbeitgeber wird im jeweiligen Einzelfall klären, wie diese Fehlzeiten verringert werden können; welche Hilfestellung dafür notwendig ist; und wie Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrung des Mitarbeiters weiter genutzt werden können.
Nun steht es so seit Mai 2004 auch im Gesetz, und zwar in § 84 Abs. 2 des IX. Sozialgesetzbuchs. Es verpflichtet alle Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums wird damit das Ziel verfolgt, "im Betrieb, mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale Menschen gesund und arbeitsfähig zu halten; es betrifft also nicht nur schwerbehinderte Menschen. Die Vorteile kommen allen zugute: Den Unternehmen, den betroffenen Beschäftigten, aber auch den sozialen Sicherungssystemen."
Detailliert nachlesen kann man beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.
Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Unternehmen es dabei gibt, darüber informiert z. B. die Regierung von Oberbayern.
|
|