m h mayer - neues vom doc







Recht
zur Übersicht


Click to see the XML version of this web page.

Montag, 31. Januar 2005


Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat heute eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung in erster Instanz abgewiesen, meldet Haufe im Arbeitsschutz-Portal www.arbeitsschutz-office.de.

Die einschlägigen Regelungen des Europarechts böten keine Grundlage , um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften - wie vom Kläger gefordert - abzuschaffen. Das Urteil des SG Frankfurts ist das erste in einer Reihe ähnlicher Verfahren. Besonders die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) versucht, das Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften (BG) über den Umweg des Europarechts zu Fall zu bringen. Die Alternative heißt Privatisierung.

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt dagegen hält eine Privatisierung der Berufsgenossenschaften nicht für sinnvoll. Er sehe darin keine Möglichkeit für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber, sagte er in einem Interview mit BG-Press. "Erfahrungen aus dem Ausland zeigen eher das Gegenteil. Ich kann auch nicht erkennen, wie in einem privaten System Berufskrankheiten mit teilweise jahrzehntelangen Latenzzeiten (z.B. bei asbestbedingten Erkrankungen) abzusichern sind und wer die bestehenden Kosten aus Unfällen und Berufskrankheiten in Höhe von mindestens 50 Milliarden Euro übernimmt", sagte Hundt.






January 2005
Sun Mon Tue Wed Thu Fri Sat
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31          
Dec   Feb





Web  mhmayer.de


mhmayer - neues vom doc