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Recht
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Sonntag, 6. Februar 2005


Wer sich um Gesundheit, Prävention und Arbeitsgestaltung im Betrieb kümmert, muss eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen berücksichtigen. Darin werden die Mindestanforderungen beschrieben und bestimmte Aktivitäten vorgegeben. Darüber hinaus gibt es Leitlinien und Qualitätsstandards, die der Entwicklung ganzheitlicher, langfristig wirksamer Konzeptionen dienen.

Eine gute Übersicht dazu bietet der BKK-Bundesverband unter dem Blickwinkel der Krankenkassen. Beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften findet sich die passende Ergänzung aus der Sicht der gesetzlichen Unfall- und Berufskrankheitenversicherung.






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