Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Hintergrund: Zum einen mussten die EG-Richtlinie 98/24/EG und weitere zwölf EU-Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in deutsches Recht umgesetzt werden. Zum anderen wurde die Gefahrstoffverordnung an das neu gestaltete Arbeitsschutzrecht angepasst - es soll Deregulierung fördern und die Eigenverantwortung des Unternehmers betonen.
Die bisherigen Grenzwerte für Gefahrstoffe (MAK, TRK und BAT) werden umbenannt oder gestrichen. Entsprechend dem europäischen Regelwerk gibt es nun Arbeitsplatzgrenzwerte (vergleichbar den bisherigen MAK-Werten) und Biologische Grenzwerte (die den bisherigen BAT-Werten entsprechen). Bei einigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht noch Regelungsbedarf.
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet das ab sofort: Der Betriebsarzt muss die Arbeitsbedingungen genau kennen, also bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken, und arbeitsmedizinisch qualifiziert sein, am besten als Facharzt für Arbeitsmedizin.
Der Text der neuen Gefahrstoffverordnung und die Begründung zur Novelle finden sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).
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