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Donnerstag, 11. August 2005


Schwerhörigkeit durch Lärm ist in Deutschland seit 1929 als Berufskrankheit anerkannt. Doch Lärm schadet nicht nur den Ohren. Viele Funktionen des Körpers, vor allem des vegetativen Nervensystems, werden durch Lärm negativ beeinflusst.

Seit Februar 2003 gibt es eine Neufassung der EU-Richtlinie zum Schutz vor der Gefährdung durch Lärm. Ihre Umsetzung in Deutschland ist 2006 im Rahmen einer Verordnung geplant, die auch andere physikalische Einwirkungen einschließt, nämlich Vibrationen und elektromagnetische Felder.

Generell bringt die neue Richtlinie eine Senkung der Auslösewerte für Lärmschutzmaßnahmen um 5 Dezibel mit sich. Neu eingeführt wurde ein Expositionsgrenzwert, der die Dämmwirkung des persönlichen Gehörschutzes einbezieht. Er steht also für die Lärmbelastung, die bei exponierten Personen im Alltag tatsächlich 'ankommt'.

Aktuelle Fassungen der EU-Richtlinien sowie Hinweise zur Umsetzung im Betrieb finden sich zum Beispiel auf den Downloadseiten der BG Metall Süd.






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