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Recht
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Donnerstag, 6. März 2008


Seit Juni 2007 gilt in ganz Europa die REACH-Verordnung. Sie fordert die Registrierung, Bewertung und Zulassung aller Chemikalien, die in der europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in die Gemeinschaft importiert werden.

Die Abkürzung REACH steht für Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals.

Nach dem Motto "no data - no market" muss jeder Hersteller oder Importeur für alle Stoffe, die er im Geltungsbereich von REACH in Verkehr bringen will, eine eigene Registrierungsnummer vorweisen.

Weil Tausende von Chemikalien registriert werden müssen, gibt es eine sogenannte Vorregistrierung als Übergangsfrist. Während der Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 können alle Stoffe ohne Unterbrechung weiterhin hergestellt und importiert werden, müssen jedoch registriert werden. Nach Ende der Vorregistrierungsfrist jedoch dürfen Altstoffe, die nicht vorregistriert worden sind, nicht mehr in Verkehr gebracht werden!

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es beim Umweltbundesamt.






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