<?xml version="1.0"?>
<!-- RSS generated by Radio UserLand v8.0.8 on Fri, 23 Dec 2011 15:44:03 GMT -->
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title>mhmayer: Recht</title>
		<link>/categories/recht/</link>
		<description></description>
		<language>de</language>
		<copyright>Copyright 2011 mhmayer</copyright>
		<lastBuildDate>Fri, 23 Dec 2011 15:44:03 GMT</lastBuildDate>
		<docs>http://backend.userland.com/rss</docs>
		<generator>Radio UserLand v8.0.8</generator>
		<managingEditor>info@mhmayer.de</managingEditor>
		<webMaster>info@mhmayer.de</webMaster>
		<category domain="http://www.weblogs.com/rssUpdates/changes.xml">rssUpdates</category> 
		<skipHours>
			<hour>6</hour>
			<hour>8</hour>
			<hour>9</hour>
			<hour>2</hour>
			<hour>4</hour>
			<hour>7</hour>
			<hour>3</hour>
			<hour>5</hour>
			</skipHours>
		<ttl>60</ttl>
		<item>
			<title>CDMP</title>
			<link>/categories/recht/2011/05/06.html#a135</link>
			<description>Ein schwerer Unfall oder eine chronische Erkrankung d&amp;uuml;rfen nicht das Ende der Berufst&amp;auml;tigkeit bedeuten. Menschen wollen gesellschaftlich anerkannt sein. Ein aktiver Beitrag im Erwerbsleben spielt dabei eine wichtige Rolle - auch wenn gesundheitliche Probleme, Einschr&amp;auml;nkungen oder Behinderungen vorhanden sind. Dabei k&amp;ouml;nnen Disability Manager helfen - Experten, die &amp;uuml;ber das n&amp;ouml;tige Spezialwissen aus verschiedenen Bereichen verf&amp;uuml;gen, wie etwa Sozialrecht, Versicherungswesen, Medizin und Gesundheitswissenschaften (Public Health), Psychologie, Betriebswirtschaft, Personalwirtschaft, Ergonomie und Technik.

&quot;Certified Disability Management Professionals&quot; (CDMP) sind &lt;a href=&quot;http://www.nidmar.ca/certification/cdmp/cdmp_background.asp&quot;&gt; nach einem internationalen Standard&lt;/a&gt; fortgebildete Spezialisten aus unterschiedlichen, h&amp;auml;ufig sozialen oder medizinischen Berufen. Ausbildung, Zertifizierung und Qualit&amp;auml;tssicherung werden in Deutschland &lt;a href=&quot;http://www.dguv.de/disability-manager/index.jsp&quot;&gt;von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sichergestellt&lt;/a&gt;.

Idealerweise setzt Disability Management nicht erst rehabilitativ nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung ein, sondern bereits pr&amp;auml;ventiv, um problematische Entwicklungen fr&amp;uuml;h zu erkennen und zu steuern.

Disability Management hilft Unternehmen, Knowhow und Erfahrungen im Betrieb zu halten. Ausfallzeiten, Personalsuche, Stellenneubesetzung und Einarbeitung kosten viel Geld - viel mehr als das Disability Management. Schwer bezifferbar, aber von gro&amp;szlig;er Bedeutung ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz, der Loyalit&amp;auml;t zum Unternehmen oder lang gepflegter Kundenbeziehungen.

Informationen und Beispiele aus der Praxis gibt es zum Beispiel &lt;a href=&quot;http://www.betriebliche-eingliederung.de/go/id/b/&quot;&gt; vom Hessischen Ministerium f&amp;uuml;r Arbeit, Familie und Gesundheit und dem RKW Kompetenzzentrum Eschborn&lt;/a&gt;.

</description>
			<guid>/categories/recht/2011/05/06.html#a135</guid>
			<pubDate>Fri, 06 May 2011 17:43:17 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>REACH!   CLP!   GHS!</title>
			<link>/categories/recht/2010/07/06.html#a129</link>
			<description>Haushaltsreiniger, Druckfarben, Parfum, Grillanz&amp;uuml;nder - wer chemische Stoffe in der EU herstellt, sie anwendet oder in die EU importiert, muss sich mit einigen wichtigen Verordnungen und Fristen befassen.

REACH steht f&amp;uuml;r &lt;i&gt;Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals&lt;/i&gt; (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese EG-Verordnung mit der Nummer 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Die CLP-Verordnung gilt der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (&lt;i&gt;Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures&lt;/i&gt;). Sie tr&amp;auml;gt die EG-Nummer 1272/2008 und ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Abgeleitet vom &lt;i&gt;Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals&lt;/i&gt; (GHS) der Vereinten Nationen, das in der EU eingef&amp;uuml;hrt wurde, wird die CLP-Verordnung auch GHS-Verordnung genannt.

Die Verordnungen sollen den Wissensstand &amp;uuml;ber die Gefahren und Risiken erh&amp;ouml;hen, die von Chemikalien ausgehen k&amp;ouml;nnen, und den Unternehmen mehr Verantwortung f&amp;uuml;r den sicheren Umgang mit ihren Produkten &amp;uuml;bertragen. Ab dem 1. Dezember 2010 m&amp;uuml;ssen chemisch definierte Einzelstoffe, ab dem 1. Juni 2015 auch Stoffgemische nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. &lt;a href=&quot;http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html&quot;&gt;Zur Kennzeichnung gibt es neue, einheitliche Symbole&lt;/a&gt;.

Wer was tun muss, ist ausf&amp;uuml;hrlich und verst&amp;auml;ndlich auf den Seiten des &lt;a href=&quot;http://www.reach-clp-helpdesk.de&quot;&gt;REACH-CLP Helpdesk der Bundesbeh&amp;ouml;rden&lt;/a&gt; dargestellt.
</description>
			<guid>/categories/recht/2010/07/06.html#a129</guid>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 20:19:27 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Schweigepflicht</title>
			<link>/categories/recht/2009/12/28.html#a124</link>
			<description>Ob der &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates&quot;&gt;Eid des Hippokrates&lt;/a&gt; wirklich von dem griechischen Arzt &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Hippokrates_von_Kos&quot;&gt;Hippokrates von K&amp;oacute;s&lt;/a&gt; im vierten Jahrhundert v. Chr. verfasst wurde? Eher unwahrscheinlich. Trotzdem gilt der antike Text bis heute als erste grundlegende Formulierung einer &amp;auml;rztlichen Ethik.

Er enth&amp;auml;lt bereits eine klare Verpflichtung zu &amp;auml;rztlicher Verschwiegenheit: &quot;Was ich bei der Behandlung oder auch au&amp;szlig;erhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und h&amp;ouml;re, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.&quot;

Eine modernere Version des &amp;auml;rztlichen Verhaltenskodex findet sich in der &lt;a href=&quot;http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf&quot;&gt;Genfer Deklaration des Welt&amp;auml;rztebunds&lt;/a&gt;. Dort hei&amp;szlig;t es: &quot;Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch &amp;uuml;ber den Tod des Patienten hinaus wahren.&quot;

Nicht nur historische Eidesformeln, sondern auch die Gesetze aufgekl&amp;auml;rter Staaten begr&amp;uuml;nden die Pflicht zu besonderer Verschwiegenheit (&amp;Auml;rztliche Schweigepflicht). Ihre Verletzung durch &amp;Auml;rzte oder das medizinische Hilfspersonal ist nach &lt;a href=&quot;http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html&quot;&gt;&amp;#167; 203 Strafgesetzbuch strafbar&lt;/a&gt;.</description>
			<guid>/categories/recht/2009/12/28.html#a124</guid>
			<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 16:57:53 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Fallen im Internet</title>
			<link>/categories/recht/2009/08/29.html#a122</link>
			<description>Es sind gerade die erfahrensten Internet-Nutzer, die sich auch &amp;uuml;ber die Fallen und Gefahren im Klaren sind, die im weltweiten Netz lauern. In der &lt;a href=&quot;http://www.falle-internet.de&quot;&gt;Initiative  falle-internet.de&lt;/a&gt; haben sich einige von ihnen zusammengefunden. Sie warnen vor &amp;uuml;blen Tricks und Betr&amp;uuml;gereien, aber auch vor &apos;unzureichenden Sicherheits- und Aufkl&amp;auml;rungsma&amp;szlig;nahmen&apos; von Online-Auktionsplattformen wie eBay. Auch die &apos;Datenschutzbestimmungen&apos; solcher Plattformen werden &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Kritik-an-Datenschutzbestimmungen-von-eBay--/meldung/52660&quot;&gt;von Fachleuten immer wieder kritisiert.&lt;/a&gt;

An seinen ersten eBay-Kauf &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,482414,00.html&quot;&gt;kann sich Spiegel-Online-Autor Konrad Lischka nicht mehr genau erinnern&lt;/a&gt;, nur &quot;dass es am 1. April 1999 gewesen sein muss. Und heute, acht Jahre und 1268 Bewertungen sp&amp;auml;ter wei&amp;szlig; ich genau, was ich zum letzten Mal bei Ebay gekauft und verkauft habe - und warum ich es nicht wieder tun werde.&quot; Und er schildert, wie zunehmend &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,483156,00.html&quot;&gt;&quot;Misstrauen, Angst, Unsicherheit&quot; die eBay-Erfahrungen der Spiegel-Online-Leser&lt;/a&gt; gepr&amp;auml;gt haben.

Mehr zum Nachlesen gibt es zum Beispiel auf den Seiten der &lt;a href=&quot;http://www.falle-internet.de&quot;&gt;Initiative &amp;#187;falle-internet.de&amp;#171;&lt;/a&gt;.

PS: Mit dem eBay-Nutzer, der als Pseudonym den Namen dieser Website benutzt, habe ich nichts zu tun. Ich kenne ihn oder sie nicht. Selbst habe ich noch nie ein Benutzerkonto bei eBay gehabt.</description>
			<guid>/categories/recht/2009/08/29.html#a122</guid>
			<pubDate>Sat, 29 Aug 2009 16:50:30 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Berufsgenossenschaften und Unfallkassen</title>
			<link>/categories/recht/2009/03/06.html#a119</link>
			<description>Um sich und ihre Familien gegen Invalidit&amp;auml;t und Tod zu versichern, gr&amp;uuml;ndeten Z&amp;uuml;nfte und Gilden schon im ausgehenden Mittelalter Versicherungen auf Gegenseitigkeit. Im 19. Jahrhundert entstanden freiwillige, private Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverb&amp;auml;nde. Am 6. Juli 1884 beschloss der deutsche Reichstag das erste Unfallversicherungsgesetz (das durch die Reichsversicherungsordnung von 1911 erweitert wurde und letzten Endes in das deutsche Sozialgesetzbuch einging).

Seither sind die &lt;a href=&quot;http://www.dguv.de&quot;&gt;Berufsgenossenschaften und Unfallkassen&lt;/a&gt; Tr&amp;auml;ger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Zusammen versichern sie &amp;uuml;ber 70 Millionen Menschen gegen Unf&amp;auml;lle und Berufskrankheiten bei der Arbeit, in der Schule sowie im Ehrenamt. Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschlie&amp;szlig;lich aus Beitr&amp;auml;gen der Arbeitgeber finanziert. Diese werden im Gegenzug von der Haftung bei Arbeitsunf&amp;auml;llen und Berufskrankheiten freigestellt, m&amp;uuml;ssen sich aber an Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften halten.

Diese Pflichtversicherung der Arbeitgeber ist mit dem Europarecht vereinbar, hat nun &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/de/transitpage.htm&quot;&gt;der Europ&amp;auml;ische Gerichtshof (EuGH)&lt;/a&gt; entschieden. Sie versto&amp;szlig;e nicht gegen die europ&amp;auml;ischen Wettbewerbsbestimmungen. Auch die Mehrheit der &lt;a href=&quot;http://www.arbeitgeber.de/&quot;&gt;Arbeitgeberverb&amp;auml;nde in Deutschland&lt;/a&gt; hat sich wiederholt f&amp;uuml;r das bestehende, parit&amp;auml;tisch verwaltete System ausgesprochen. In einem alternativen, gewinnorientierten Versicherungssystem m&amp;uuml;ssten vor allem kleine Betriebe mit steigenden Pr&amp;auml;mien rechnen, und Unternehmen mit hohen Risiken k&amp;ouml;nnten vielleicht gar keine Versicherung finden.</description>
			<guid>/categories/recht/2009/03/06.html#a119</guid>
			<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 14:40:01 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Betriebliche Gesundheitsf&amp;#246;rderung: steuerfrei bis 500 Euro</title>
			<link>/categories/recht/2008/10/03.html#a115</link>
			<description>Arbeitgeber k&amp;ouml;nnen ihren Mitarbeitern k&amp;uuml;nftig gesundheitsf&amp;ouml;rdernde Ma&amp;szlig;nahmen anbieten, ohne dass vom Finanzamt in einer aufwendigen Einzelfallpr&amp;uuml;fung entschieden werden muss, ob die Pr&amp;auml;ventionsma&amp;szlig;nahme zum Arbeitslohn z&amp;auml;hlt oder nicht.

Dieser b&amp;uuml;rokratische Aufwand soll n&amp;auml;mlich mit dem Jahressteuergesetz 2009 entfallen. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, werden bis zu einem Betrag von 500 Euro grunds&amp;auml;tzlich von der Steuer freigestellt. Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die gef&amp;ouml;rderten Ma&amp;szlig;nahmen m&amp;uuml;ssen hinsichtlich Qualit&amp;auml;t, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der &amp;#167;&amp;#167; 20 und 20a des SGB V entsprechen. In Frage kommen beispielsweise betriebliche Angebote zur Ern&amp;auml;hrung oder Stressbew&amp;auml;ltigung, k&amp;ouml;rperliche Ausgleichstrainings, Nichtraucherkurse, Programme zum Umgang mit psychosozialen Belastungen und anderes mehr.

&lt;a href=&quot;http://www.bmas.de/coremedia/generator/13204/betriebliche__gesundheitsfoerderung.html&quot;&gt;Mehr zum Thema findet sich zum Beispiel auf den Seiten des Bundesministeriums f&amp;uuml;r Arbeit und Soziales&lt;/a&gt; (edit 05.12.2008).

</description>
			<guid>/categories/recht/2008/10/03.html#a115</guid>
			<pubDate>Fri, 03 Oct 2008 12:50:14 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>REACH</title>
			<link>/categories/recht/2008/03/06.html#a111</link>
			<description>Seit Juni 2007 gilt in ganz Europa die REACH-Verordnung. Sie fordert die Registrierung, Bewertung und Zulassung aller Chemikalien, die in der europ&amp;auml;ischen Gemeinschaft hergestellt oder in die Gemeinschaft importiert werden.

Die Abk&amp;uuml;rzung REACH steht f&amp;uuml;r Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals.

Nach dem Motto &quot;no data - no market&quot; muss jeder Hersteller oder Importeur f&amp;uuml;r alle Stoffe, die er im Geltungsbereich von REACH in Verkehr bringen will, eine eigene Registrierungsnummer vorweisen.

Weil Tausende von Chemikalien registriert werden m&amp;uuml;ssen, gibt es eine sogenannte Vorregistrierung als &amp;Uuml;bergangsfrist. W&amp;auml;hrend der Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 k&amp;ouml;nnen alle Stoffe ohne Unterbrechung weiterhin hergestellt und importiert werden, m&amp;uuml;ssen jedoch registriert werden. Nach Ende der Vorregistrierungsfrist jedoch d&amp;uuml;rfen Altstoffe, die nicht vorregistriert worden sind, nicht mehr in Verkehr gebracht werden!

&lt;a href=&quot;http://www.reach-info.de/&quot;&gt;Ausf&amp;uuml;hrliche Informationen zum Thema gibt es beim Umweltbundesamt.&lt;/a&gt;

</description>
			<guid>/categories/recht/2008/03/06.html#a111</guid>
			<pubDate>Thu, 06 Mar 2008 19:28:23 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Elementare Arbeitsschutzvorschriften ignoriert: Fristlose K&amp;#252;ndigung berechtigt</title>
			<link>/categories/recht/2008/02/04.html#a110</link>
			<description>Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken sch&amp;uuml;tzen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten.

Das &lt;a href=&quot;http://www.arbgsh.de/&quot;&gt;Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein&lt;/a&gt; (Aktenzeichen 5 Sa 150/07) hat ausgef&amp;uuml;hrt, dass die Au&amp;szlig;erachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstellt, die an sich geeignet ist, eine fristlose K&amp;uuml;ndigung des Arbeitsverh&amp;auml;ltnisses zu rechtfertigen. Dazu ist nach Auffassung des Gerichts ausnahmsweise sogar keine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.

In dem vom LAG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall hatte ein seit rund 20 Jahren beim Arbeitgeber besch&amp;auml;ftigter Maschinenf&amp;uuml;hrer mit einem weiteren Kollegen eine Presse gereinigt und sie dabei manuell wieder angefahren. Der Kollege geriet dabei mit seiner Hand in die Presse und verlor die Kuppe des kleinen Fingers. Der Arbeitgeber k&amp;uuml;ndigte dem Maschinenf&amp;uuml;hrer daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich.

Das Gericht hielt im konkreten Fall diese K&amp;uuml;ndigung nur deshalb nicht f&amp;uuml;r rechtens, weil die Sicherheitsvorschriften des Arbeitgebers f&amp;uuml;r die betroffenen Arbeiten nicht eindeutig genug waren und die Vorgesetzten diese Reinigungspraxis fr&amp;uuml;her zumindest stillschweigend geduldet h&amp;auml;tten.

&lt;a href=&quot;http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4937C.htm&quot;&gt;Quelle: RA-Online, Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein vom 2. Oktober 2007&lt;/a&gt;</description>
			<guid>/categories/recht/2008/02/04.html#a110</guid>
			<pubDate>Mon, 04 Feb 2008 14:52:01 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Betriebliches Eingliederungsmanagement: Hilfreicher Leitfaden vom DGB</title>
			<link>/categories/recht/2007/11/27.html#a107</link>
			<description>Seit 2004 gibt es im IX. Sozialgesetzbuch den Paragraphen 84(2), der das betriebliche Eingliederungsmanagement regelt. Er gilt f&amp;uuml;r alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder l&amp;auml;nger als sechs Wochen arbeitsunf&amp;auml;hig sind. Dabei sind alle Besch&amp;auml;ftigten zu ber&amp;uuml;cksichtigen, nicht nur solche, die schwerbehindert, gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nun einen Handlungsleitfaden herausgegeben, der den Betriebs- oder Personalr&amp;auml;ten bei der Gestaltung des Eingliederungsmanagements in ihrem jeweiligen betrieblichen Kontext helfen soll. Denn das Gesetz macht keine detaillierten Vorgaben, wie die Umsetzung im Einzelnen erfolgen soll. Es regelt nur allgemein, dass die krankheitsbedingte Gef&amp;auml;hrdung des Arbeits- verh&amp;auml;ltnisses beseitigt oder wenigstens gemindert, erneuter Arbeitsunf&amp;auml;higkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz des Betroffenen erhalten werden soll.

In &amp;uuml;bersichtlicher Form beschreiben die Autorinnen Marianne Giesert und Cornelia Wendt &quot;10 Schritte zum Ziel&quot;. Bei jedem Schritt werden Ziele, Arbeitsmittel, beteiligte Akteure und wichtige rechtliche Grundlagen dargestellt. Ein umfangreicher Anhang liefert weitere Informationen, Adressen und Mustertexte, z. B. f&amp;uuml;r eine Betriebsvereinbarung.

Der &lt;a href=&quot;http://www.dgb.de/service/publikationen/materialdb/material_show_single?matid=401&quot;&gt;Handlungsleitfaden f&amp;uuml;r ein Betriebliches Eingliederungsmanagement&lt;/a&gt; richtet sich prim&amp;auml;r zwar an Betriebsr&amp;auml;te, eignet sich jedoch auch gut als Arbeitshilfe f&amp;uuml;r alle anderen, die sich mit diesem Thema besch&amp;auml;ftigen - unabh&amp;auml;ngig von der eigenen professionellen Brille, durch die sie es betrachten.</description>
			<guid>/categories/recht/2007/11/27.html#a107</guid>
			<pubDate>Tue, 27 Nov 2007 19:20:48 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Wer ist die OSHA?</title>
			<link>/categories/recht/2007/09/03.html#a105</link>
			<description>Die Europ&amp;auml;ische Agentur f&amp;uuml;r Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde 1996 eingerichtet. Sie soll die Aufkl&amp;auml;rungsarbeit der in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten f&amp;uuml;r Sicherheit und Gesundheitsschutz zust&amp;auml;ndigen Stellen unterst&amp;uuml;tzen. Die Abk&amp;uuml;rzung OSHA steht f&amp;uuml;r Occupational Safety and Health Agency.

An ihrem Sitz in Bilbao (Spanien) besch&amp;auml;ftigt die OSHA ein eigenes Team von Fachleuten. Organisatorisch sind Vertreter von Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beteiligt.

Zu den Werbekampagnen der Agentur z&amp;auml;hlt die &lt;a href=&quot;http://de.osha.europa.eu/topics/europ_woche_europ_wettbewerb/index_html&quot;&gt;Europ&amp;auml;ische Woche f&amp;uuml;r Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit&lt;/a&gt;, die sich im Oktober 2007 mit der Pr&amp;auml;vention und Rehabilitation bei Muskel- und Skeletterkrankungen besch&amp;auml;ftigt.

Die OSHA hilft bei der Auslegung der europ&amp;auml;ischen Gesetzgebung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Eine europ&amp;auml;ische Beobachtungsstelle f&amp;uuml;r Risiken hat die Aufgabe, neu aufkommende Risiken in der Arbeitswelt zu ermitteln.

&lt;a href=&quot;http://osha.europa.eu/&quot;&gt;Auf der Website der OSHA&lt;/a&gt; werden neben einer F&amp;uuml;lle von Informationen auch praktische Tools angeboten, z. B. Suchwerkzeuge oder automatische Benachrichtigungen, wenn neue Nachrichten zu selbst w&amp;auml;hlbaren Themen erscheinen.</description>
			<guid>/categories/recht/2007/09/03.html#a105</guid>
			<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 19:10:35 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Managementsysteme f&amp;#252;r Gesundheit und Arbeitssicherheit: Neue US-Norm</title>
			<link>/categories/recht/2007/06/07.html#a102</link>
			<description>In den USA gibt es eine neue Norm f&amp;uuml;r &quot;Occupational Health and Safety Management Systems&quot;, meldet &lt;a href=&quot;http://www.arbeitsschutz-office.de/newsDetails?newsID=1179736548.61&amp;chorid=00560203&quot;&gt; Haufes Arbeitsschutz-Office&lt;/a&gt;.

Die Hauptelemente &lt;a href=&quot;http://www.aiha.org/Content/AccessInfo/press/SPR-05-1019-02.htm&quot;&gt;der Norm&lt;/a&gt; sind:
&lt;li&gt; F&amp;uuml;hrung durch das Management &lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Mitarbeiterbeteiligung &lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Planung &lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Einbindung und Umsetzung im Betrieb &lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Auswertung und Korrektur &lt;/li&gt;
&lt;li&gt; Management Review &lt;/li&gt;

Damit scheinen sich gewisse Standards weiter durchzusetzen, die auch schon in den Empfehlungen der International Labour Organization, &lt;a href=&quot;http://www.ilo.org/public/english/protection/safework/managmnt/guide.htm&quot;&gt;ILO/OSH 2001&lt;/a&gt;, oder der international anerkannten &lt;a href=&quot;http://www.stmugv.bayern.de/gesundheit/giba/betrieb/ohris.htm&quot;&gt;Leitlinie OHRIS &lt;/a&gt; f&amp;uuml;r Arbeitsschutzmanagementsysteme formuliert wurden.

Allen gemeinsam ist: Gesundheitsschutz und Sicherheit der Besch&amp;auml;ftigten werden mit einem Managementsystem nachhaltig in die Strukturen und Abl&amp;auml;ufe eines Unternehmens eingebunden. Regelm&amp;auml;&amp;szlig;iges Feedback erm&amp;ouml;glicht die Anpassung und Korrektur von Ma&amp;szlig;nahmen und damit die kontinuierliche Verbesserung - sowohl des Arbeitsschutzes als auch des Managementsystems selbst.

Einen &amp;Uuml;berblick &amp;uuml;ber Managementsysteme im Arbeitsschutz und den Stand der Diskussion in Deutschland gibt die &lt;a href=&quot;http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsschutzmanagement/Arbeitsschutzmanagement.html&quot;&gt;Bundesanstalt f&amp;uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)&lt;/a&gt;.


</description>
			<guid>/categories/recht/2007/06/07.html#a102</guid>
			<pubDate>Thu, 07 Jun 2007 22:19:55 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Datenschutz: Kommt der Bundestrojaner?</title>
			<link>/categories/recht/2007/04/10.html#a100</link>
			<description>Die Meldung des Chaos Computer Clubs (CCC) von Anfang April machte wie ein Lauffeuer die Runde: Nach intensiver Analyse &amp;auml;u&amp;szlig;erte der CCC den Verdacht, dass &amp;uuml;ber die staatliche &lt;a href=&quot;http://www.ccc.de/updates/2007/bundestrojaner-elster&quot;&gt;Steuererkl&amp;auml;rungs-Software ELSTER der sogenannte Bundestrojaner verbreitet&lt;/a&gt; wird.

Es geht um die Pl&amp;auml;ne von Regierungskreisen, heimlich die Inhalte der Computer ihrer B&amp;uuml;rger zu durchsuchen. Sie besch&amp;auml;ftigen &amp;Ouml;ffentlichkeit und Medien schon seit einigen Monaten: &quot;Ein unvorsichtig ge&amp;auml;u&amp;szlig;erter Gedanke im Chat k&amp;ouml;nnte in Zukunft einen Besuch des Bundeskriminalamtes zur Folge haben. Nicht per Durchsuchungskommando, sondern wom&amp;ouml;glich ohne dass der verd&amp;auml;chtige Internet-Nutzer etwas merkt&quot;, schreibt etwa &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/65/93971/&quot;&gt;J&amp;ouml;rg Donner in der Online-Ausgabe der S&amp;uuml;ddeutschen Zeitung&lt;/a&gt;.

Allerdings d&amp;uuml;rfte die Obrigkeit bei der Umsetzung des Vorhabens auf eine ganze Reihe von Problemen sto&amp;szlig;en. &quot;Letztlich ergibt sich durch den Bundestrojaner f&amp;uuml;r die Beh&amp;ouml;rden ein unl&amp;ouml;sbarer Interessenkonflikt&quot;, kommentiert &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/security/artikel/86415/0&quot;&gt;J&amp;uuml;rgen Schmidt in seinem ebenfalls sehr lesenswerten Artikel bei Heise Security&lt;/a&gt;. Einerseits forderten und f&amp;ouml;rderten sie Sicherheitsma&amp;szlig;nahmen &amp;#150; und auf der anderen Seite seien es genau diese Sicherheitsma&amp;szlig;nahmen, die ihnen den Zugriff auf die gew&amp;uuml;nschten Information verwehren. Au&amp;szlig;erdem w&amp;auml;ren die potenziellen Zielpersonen staatlich angeordneter &amp;Uuml;berwachungsma&amp;szlig;nahmen wohl unter den Ersten, die sich dagegen zu sch&amp;uuml;tzen wissen.

Wie ernst das Thema ist, macht zum Beispiel Thilo Weichert, der Leiter des &lt;a href=&quot;https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20070402-online-durchsuchung.htm&quot;&gt;Landeszentrums f&amp;uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein&lt;/a&gt; deutlich. Und der bayerische Datenschutz-Beauftragte Karl Betzl &lt;a href=&quot;http://www.datenschutz-bayern.de/presse/20070205_online-durchsuchung.html&quot;&gt;warnt vor Schadensersatzklagen&lt;/a&gt;, wenn die amtliche Spyware das EDV-System eines Unternehmens besch&amp;auml;digt oder Gesch&amp;auml;ftsgeheimnisse in die falschen H&amp;auml;nde geraten.

Ach so, die Meldung des Chaos Computer Clubs war &amp;uuml;brigens ein Aprilscherz.</description>
			<guid>/categories/recht/2007/04/10.html#a100</guid>
			<pubDate>Tue, 10 Apr 2007 18:56:48 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Asbest</title>
			<link>/categories/recht/2006/09/04.html#a89</link>
			<description>Im vergangenen Jahr starben in Deutschland 1540 Menschen an einer  Berufskrankheit durch Asbest. Weltweit sind nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) j&amp;auml;hrlich bis zu hunderttausend vorzeitige Todesf&amp;auml;lle auf Asbest zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren. Die Europ&amp;auml;ische Union und die ILO haben eine gemeinsame Initiative f&amp;uuml;r ein weltweites Asbestverbot angek&amp;uuml;ndigt.

Fr&amp;uuml;her war das Mineral Asbest wegen seiner vielseitigen Verarbeitungsm&amp;ouml;glichkeiten sehr beliebt, um hitzebest&amp;auml;ndige und feuerfeste Produkte herzustellen, z. B. Dichtungen, Baustoffe oder sogar Schutzkleidung. Schon in den Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts zeigten sich jedoch auch die verheerenden gesundheitlichen Folgen: Entz&amp;uuml;ndungen und Vernarbungen des Lungenger&amp;uuml;stes, Atemst&amp;ouml;rungen, Krebserkrankungen der Lunge und des Rippenfells, oft mit t&amp;ouml;dlichem Ausgang. In Deutschland ist der Gebrauch von Asbest seit 1993 verboten. Ein europaweites Verbot gibt es erst seit 2005.

Wenn Asbestfasern in die Lunge eingedrungen sind, dauert es h&amp;auml;ufig 20 bis 30 Jahre, bis die  Krankheit ausbricht. Den H&amp;ouml;hepunkt der Erkrankungswelle erwarten Experten deshalb erst f&amp;uuml;r die Jahre 2010 bis 2015. &quot;Umso wichtiger werden daher Vorsorge und Fr&amp;uuml;herkennung&quot;, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrer des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).

Bei der Demontage alter Industrieanlagen oder bei der Altbausanierung ist Asbest nach wie vor f&amp;uuml;r den Arbeitsschutz relevant. Die Unternehmen m&amp;uuml;ssen ihre Mitarbeiter mit geeigneten Schutzausr&amp;uuml;stungen und vor allem mit Informationen zum sicheren Umgang mit Asbest versorgen.

Obwohl die t&amp;ouml;dliche Gefahr l&amp;auml;ngst bekannt ist, werden noch immer j&amp;auml;hrlich mehr als 2 Millionen Tonnen Asbest produziert, so Breuer. &quot;Es ist h&amp;ouml;chste Zeit, dass wir hier endlich Fortschritte machen. Je l&amp;auml;nger die Weltgemeinschaft z&amp;ouml;gert, dem ein Ende zu setzen, desto verheerender werden die menschlichen und wirtschaftlichen Folgen sein.&quot; In Deutschland beispielsweise wendet die gesetzliche Unfallversicherung j&amp;auml;hrlich mehr als 300 Millionen Euro f&amp;uuml;r die Heilbehandlung und Entsch&amp;auml;digung von asbestgesch&amp;auml;digten Arbeitnehmern auf. In anderen Industriel&amp;auml;ndern gehen die Entsch&amp;auml;digungssummen mitunter in die Milliarden. Breuer: &quot;Diese Asbestkatastrophe sollte anderen L&amp;auml;ndern eine Warnung sein.&quot;

Weitere Informationen:

&lt;a href=&quot;http://www.hvbg.de/code.php?link=1038214&quot;&gt;Fachinformationen des BGIA zum Thema Asbest an Arbeitspl&amp;auml;tzen (Exposition, Pr&amp;auml;vention, Berufskrankheiten)&lt;/a&gt; 

&lt;a href=&quot;http://ec.europa.eu/employment_social/health_safety/asbestos_de.htm&quot;&gt;Europ&amp;auml;ische Asbestkampagne&lt;/a&gt;</description>
			<guid>/categories/recht/2006/09/04.html#a89</guid>
			<pubDate>Mon, 04 Sep 2006 19:39:25 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Software f&amp;#252;r Arbeitszeitsysteme</title>
			<link>/categories/recht/2006/05/19.html#a85</link>
			<description>Wenn Lage und Dauer der Arbeitszeiten sich h&amp;auml;ufig ver&amp;auml;ndern, wenn von den Mitarbeitern hohe Arbeitszeit-Flexibilit&amp;auml;t verlangt wird, dann k&amp;ouml;nnen gesundheitliche Probleme auftreten. Das Arbeitszeitgesetz fordert deshalb auch die Ber&amp;uuml;cksichtigung ergonomischer Aspekte.

Damit stehen Personalplaner h&amp;auml;ufig vor einem Dilemma: Die Arbeitszeit-Planung soll einerseits wirtschaftlich effizient, andererseits der Gesundheit nicht abtr&amp;auml;glich und vor allem rechtssicher sein.

Als Ergebnis des Forschungsvorhabens &quot;Arbeitszeit ergonomisch gestalten&quot; haben &lt;a href=&quot;http://www.psychologie.uni-oldenburg.de/aundo/aopub/aopub05.htm&quot;&gt;Friedhelm Nachreiner und Mitarbeiter von der Universit&amp;auml;t Oldenburg&lt;/a&gt; die Software &quot;BASS 4&quot; vorgelegt. Sie erm&amp;ouml;glicht die Bewertung flexibler Arbeitszeiten, die Berechnung von Ausgleichs- und Ruhezeiten, die Einsch&amp;auml;tzung von Arbeitsbelastungen und die kostenorientierte Optimierung.

Die &amp;ouml;konomischen Module sind in der Lage, auch controlling-taugliche Berechnungen zu liefern, die zeigen, dass ergonomische Arbeitszeitmodelle nicht zwingend mehr Geld kosten: Im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Vorteile sind sie also ein wirtschaftlicher Gewinn.

Der Forschungsbericht steht bei der &lt;a href=&quot;http://www.baua.de/nn_8514/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1064.html__nnn=true&quot;&gt;Bundesanstalt f&amp;uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin&lt;/a&gt; zur Verf&amp;uuml;gung.

Eine Demoversion des Programms gibt es bei der &lt;a href=&quot;http://www.gawo-ev.de/Downloads.htm&quot;&gt;Gesellschaft f&amp;uuml;r Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e.V.&lt;/a&gt;
</description>
			<guid>/categories/recht/2006/05/19.html#a85</guid>
			<pubDate>Fri, 19 May 2006 12:42:05 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Schutz vor L&amp;#228;rm: EU-Richtlinie in Kraft</title>
			<link>/categories/recht/2006/04/09.html#a81</link>
			<description>Zum Schutz vor L&amp;auml;rm gelten seit Februar 2006 europaweit verbindlich niedrigere Grenzwerte. Die neu gefasste EU-L&amp;auml;rm-Richtlinie verlangt, dass bereits ab einer durchschnittlichen L&amp;auml;rmbelastung von 80 Dezibel(A) am Arbeitsplatz Geh&amp;ouml;rschutz zur Verf&amp;uuml;gung steht. Ab 85 Dezibel(A) besteht Tragepflicht. Die fr&amp;uuml;heren Werte hatten jeweils 5 Dezibel mehr betragen. Durch die neuen Grenzwerte wird die Schallenergie, die auf das Ohr einwirkt, mehr als halbiert.

60 Millionen Arbeitnehmer in Europa sind w&amp;auml;hrend eines Viertels ihrer Arbeitszeit L&amp;auml;rm ausgesetzt, sch&amp;auml;tzen Fachleute. L&amp;auml;rmschwerh&amp;ouml;rigkeit geh&amp;ouml;rt in der Europ&amp;auml;ischen Union zu den h&amp;auml;ufigsten Berufskrankheiten. Das bleibt nicht ohne Folgen, auch beim Geld: Im Jahr 2004 mussten die Berufsgenossenschaften in Deutschland rund 162 Millionen Euro f&amp;uuml;r die Behandlung und Kompensation l&amp;auml;rmbedingter Berufskrankheiten aufwenden.

Ein Novum ist der Expositionsgrenzwert, den die neue Richtlinie enth&amp;auml;lt: Er bezieht die D&amp;auml;mmwirkung des pers&amp;ouml;nlichen Geh&amp;ouml;rschutzes mit ein, steht also f&amp;uuml;r die tats&amp;auml;chliche L&amp;auml;rmbelastung der Ohren unter Alltagsbedingungen.

Den Text der EU-Richtlinie und eine F&amp;uuml;lle weiterer Informationen h&amp;auml;lt die &lt;a href=&quot;http://www.bgm-s.de/fachausschuss/SG_Betriebslaerm.php&quot;&gt;Berufgenossenschaft Metall S&amp;uuml;d&lt;/a&gt; im Internet bereit.
</description>
			<guid>/categories/recht/2006/04/09.html#a81</guid>
			<pubDate>Sun, 09 Apr 2006 14:02:11 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>AGW statt MAK und TRK</title>
			<link>/categories/recht/2006/01/19.html#a78</link>
			<description>Die Neufassung der Technischen Regel f&amp;uuml;r Gefahrstoffe, TRGS 900, ist im Bundesarbeitsblatt 01/2006 ver&amp;ouml;ffentlicht worden, &lt;a href=&quot;http://www.arbeitsschutz-office.de/newsDetails?newsID=1137583728.84&amp;chorid=00511&quot;&gt;meldet  das Haufe-Arbeitsschutz-Portal&lt;/a&gt;. Die neue Vorschrift listet rund 300 verschiedene Luftgrenzwerte auf, die f&amp;uuml;r Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gelten.

Die ma&amp;szlig;geblichen EU-Regelungen verwenden ein Grenzwertesystem, das sich ausschlie&amp;szlig;lich am Gesundheitsschutz orientiert. Es wurde mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung zum Jahresbeginn 2005 eingef&amp;uuml;hrt und machte auch die Neufassung der TRGS 900 notwendig. Die bisherigen Luftgrenzwerte &quot;MAK&quot; (Maximale Arbeitplatzkonzentration) und &quot;TRK&quot; (Technische Richtkonzentration) entfallen. Daf&amp;uuml;r werden Arbeitsplatzgrenzwerte (&quot;AGW&quot;) definiert, die sehr h&amp;auml;ufig den schon bisher gesundheitsbasierten MAK-Werten entsprechen.
</description>
			<guid>/categories/recht/2006/01/19.html#a78</guid>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2006 18:20:21 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Sonnenschutz bei der Arbeit: Ganz cool bleiben</title>
			<link>/categories/recht/2005/08/25.html#a71</link>
			<description>Die von der EU geplante Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung sorgt f&amp;uuml;r Aufregung: Manche sehen schon Baustellen voller &quot;Zirkuszelte, Sonnenschirme, Sombreros und Siesta&quot; vor ihrem geistigen Auge, wie etwa der &lt;a href=&quot;http://www.bauzentrale.com/news/2005/1frame.htm?http%3A//www.bauzentrale.com/news/2005/1097.php4&quot;&gt;Zentralverband des deutschen Baugewerbes&lt;/a&gt;.

&quot;Die Sonne - ein weiterer Feind der EU&quot;, meint die &lt;a href=&quot;http://stellenmarkt-content.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/611/55556/&quot;&gt;S&amp;uuml;ddeutsche Zeitung&lt;/a&gt; im redaktionellen Teil ihres Stellenmarkts sp&amp;ouml;tteln zu m&amp;uuml;ssen. &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/reise/artikel/138/57081/&quot;&gt;Im Reiseteil&lt;/a&gt; gibt sie dagegen durchaus den richtigen Rat: &quot;...hier ist Vorsicht geboten: Ein Zuviel an UV-B-Strahlen verursacht Sonnenbrand. Die UV-A-Strahlen des Sonnenlichtes lassen die bereits vorhandenen Hautpigmente nachdunkeln. Sie dringen in tiefere Hautschichten ein und sind f&amp;uuml;r den Alterungsprozess und die Faltenbildung der Haut verantwortlich. Im schlimmsten Fall k&amp;ouml;nnen beide Strahlungsarten Hautkrebs verursachen. Ein sorgf&amp;auml;ltiger Sonnenschutz ist also unbedingt n&amp;ouml;tig.&quot;

Was f&amp;uuml;r Urlauber gut ist, die ein paar Tage pro Jahr in der Sonne verbringen, sollte erst recht f&amp;uuml;r Menschen gelten, die unter freiem Himmel arbeiten. M&amp;ouml;gliche Gesundheitsrisiken sollten bewertet und nach Kr&amp;auml;ften auf ein Minimum reduziert werden. Das kann v&amp;ouml;llig unb&amp;uuml;rokratisch ablaufen, wenn der Arbeitgeber von Anfang an fachkundigen Rat in Anspruch nimmt, z. B. seinen Arbeitsmediziner fragt.

Also: Cool bleiben. Den Richtlinien-Entwurf kann man auf der &lt;a href=&quot;http://www.ergonassist.de/EA.2003_02/Gesetze%20u.%20Verordnungen/EU_Entwurf_Optische_Strahlung.htm&quot;&gt;Website von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Laurig&lt;/a&gt; nachlesen.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/08/25.html#a71</guid>
			<pubDate>Thu, 25 Aug 2005 20:01:16 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Neue EU-Richtlinie zum Schutz vor L&amp;#228;rm</title>
			<link>/categories/recht/2005/08/11.html#a70</link>
			<description>Schwerh&amp;ouml;rigkeit durch L&amp;auml;rm ist in Deutschland seit 1929 als Berufskrankheit anerkannt. Doch L&amp;auml;rm schadet nicht nur den Ohren. Viele Funktionen des K&amp;ouml;rpers, vor allem des vegetativen Nervensystems, werden durch L&amp;auml;rm negativ beeinflusst.

Seit Februar 2003 gibt es eine Neufassung der EU-Richtlinie zum Schutz vor der Gef&amp;auml;hrdung durch L&amp;auml;rm. Ihre Umsetzung in Deutschland ist 2006 im Rahmen einer Verordnung geplant, die auch andere physikalische Einwirkungen einschlie&amp;szlig;t, n&amp;auml;mlich Vibrationen und elektromagnetische Felder.

Generell bringt die neue Richtlinie eine Senkung der Ausl&amp;ouml;sewerte f&amp;uuml;r L&amp;auml;rmschutzma&amp;szlig;nahmen um 5 Dezibel mit sich. Neu eingef&amp;uuml;hrt wurde ein Expositionsgrenzwert, der die D&amp;auml;mmwirkung des pers&amp;ouml;nlichen Geh&amp;ouml;rschutzes einbezieht. Er steht also f&amp;uuml;r die L&amp;auml;rmbelastung, die bei exponierten Personen im Alltag tats&amp;auml;chlich &apos;ankommt&apos;.

Aktuelle Fassungen der EU-Richtlinien sowie Hinweise zur Umsetzung im Betrieb finden sich zum Beispiel &lt;a href=&quot;http://www.bgmetallsued.de/downloads/pages/index.php&quot;&gt;auf den Downloadseiten der BG Metall S&amp;uuml;d&lt;/a&gt;.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/08/11.html#a70</guid>
			<pubDate>Thu, 11 Aug 2005 20:08:27 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Spitzengespr&amp;#228;ch BDA - VDBW: &quot;Betriebs&amp;#228;rzte im Dienst der Unternehmen&quot;</title>
			<link>/categories/recht/2005/07/08.html#a68</link>
			<description>Betriebs&amp;auml;rztliche Beratung n&amp;uuml;tzt den Unternehmen, sei es beim Wiedereingliederungsmanagement f&amp;uuml;r Arbeitnehmer nach SGB IX, der objektiven Beurteilung gesundheitlicher Belastungen, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen oder der Sicherung der Besch&amp;auml;ftigungsf&amp;auml;higkeit &amp;Auml;lterer vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Dar&amp;uuml;ber herrschte &amp;Uuml;bereinstimmung bei einem Meinungsaustausch zwischen dem Pr&amp;auml;sidenten der &lt;a href=&quot;http://www.bda-online.de&quot;&gt;Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb&amp;auml;nde (BDA)&lt;/a&gt; Dr. Dieter Hundt und dem Pr&amp;auml;sidenten des &lt;a href=&quot;http://www.vdbw.de&quot;&gt;Verbands Deutscher Betriebs- und Werks&amp;auml;rzte (VDBW)&lt;/a&gt; Dr. Wolfgang Panter, der am 5. Juli in Berlin stattfand. 

Panter wies darauf hin, dass die Betriebs&amp;auml;rzte die einzige Arztgruppe mit einer engen und vertrauensvollen Bindung an den Betrieb sind. Er freue sich, dass die BDA den VDBW als Partner f&amp;uuml;r ein leistungsf&amp;auml;higes betriebliches Umfeld sieht. Dies werte er als wichtigen und aktiven Standortvorteil f&amp;uuml;r Deutschland.

Neben der &amp;auml;rztlichen Qualifikation sind genaue Kenntnisse des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems sowie das Verst&amp;auml;ndnis wirtschaftlicher und betrieblicher Prozesse Voraussetzung f&amp;uuml;r eine effiziente Beratung, die sich am Wohl des Unternehmens orientiert.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/07/08.html#a68</guid>
			<pubDate>Fri, 08 Jul 2005 13:38:20 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Ethik-Richtlinien: Ein weites Feld...</title>
			<link>/categories/recht/2005/06/17.html#a67</link>
			<description>Das Arbeitsgericht Wuppertal hat Wal-Mart die Anwendung von Teilen seines unternehmenseigenen Verhaltenskodex untersagt. Unter anderem wurde die sogenannte Ethik-Hotline, &amp;uuml;ber die Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gemeldet werden sollten, vom Gericht verboten.

Ethikrichtlinien geh&amp;ouml;ren in vielen US-Firmen heute zum Standard, &lt;a href=&quot;http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?cnt=689386&quot;&gt;berichtet die Frankfurter Rundschau&lt;/a&gt; in einem Artikel &amp;uuml;ber das Wal-Mart-Urteil. Denn seit einem Jahr m&amp;uuml;ssen alle Unternehmen, die an der New Yorker B&amp;ouml;rse gelistet sind, von ihren Angestellten bestimmte Verhaltensweisen verlangen. Dadurch sollen Finanzskandale wie der von Enron verhindert werden.

Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbietet, Geschenke von Lieferanten anzunehmen - auch das steht in den Wal-Mart-Richtlinien - ist das doch ein gute Sache, oder?

In den USA, der Heimat von Wal-Mart, machen sich Arbeitnehmervertreter noch ganz andere Sorgen: Dort soll es vorkommen, dass Mitarbeitern gek&amp;uuml;ndigt wird, wenn sie in ihrer Freizeit rauchen. Angestellte der Bank of America in San Francisco werden gebeten, in einem betriebsinternen Fragebogen &apos;freiwillig&apos; &amp;uuml;ber ihre sexuelle Orientierung  Auskunft zu geben. Und Cocktail-Serviererinnen des Borgata Hotel Casino &amp; Spa in Atlantic City, N.J., m&amp;uuml;ssen damit rechnen, dass sie gefeuert werden k&amp;ouml;nnen, wenn ihr K&amp;ouml;rpergewicht um mehr als sieben Prozent steigt. Mehr dazu von &lt;a href=&quot;http://www.signonsandiego.com/uniontrib/20050220/news_1b20kinsman.html&quot;&gt;Michael Kinsman in der &apos;San Diego Union Tribune&apos;&lt;/a&gt; und von &lt;a href=&quot;http://www.usatoday.com/money/jobcenter/2005-06-12-off-duty-usat_x.htm&quot;&gt;Stephanie Armour and Julie Appleby in &apos;USA Today&apos;&lt;/a&gt;.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/06/17.html#a67</guid>
			<pubDate>Fri, 17 Jun 2005 18:21:12 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Novelle der GefStoffV: Arbeitsmedizinische Qualifikation gefragt</title>
			<link>/categories/recht/2005/03/09.html#a57</link>
			<description>Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Hintergrund: Zum einen mussten die EG-Richtlinie 98/24/EG und weitere zw&amp;ouml;lf EU-Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in deutsches Recht umgesetzt werden. Zum anderen wurde die Gefahrstoffverordnung an das neu gestaltete Arbeitsschutzrecht angepasst - es soll Deregulierung f&amp;ouml;rdern und die Eigenverantwortung des Unternehmers betonen.

Die bisherigen Grenzwerte f&amp;uuml;r Gefahrstoffe (MAK, TRK und BAT) werden umbenannt oder gestrichen. Entsprechend dem europ&amp;auml;ischen Regelwerk gibt es nun Arbeitsplatzgrenzwerte (vergleichbar den bisherigen MAK-Werten) und Biologische Grenzwerte (die den bisherigen BAT-Werten entsprechen). Bei einigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht noch Regelungsbedarf.

F&amp;uuml;r die arbeitsmedizinische Vorsorge bedeutet das ab sofort: Der Betriebsarzt muss die Arbeitsbedingungen genau kennen, also bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung mitwirken, und arbeitsmedizinisch qualifiziert sein, am besten als Facharzt f&amp;uuml;r Arbeitsmedizin.

Der &lt;a href=&quot;http://download.baua.de/prax/ags/gefahrstoffvo.pdf&quot;&gt;Text der neuen Gefahrstoffverordnung&lt;/a&gt; und die &lt;a href=&quot;http://www.baua.de/prax/gefahrstoffe/gefstoffv_2005_begruendung.pdf&quot;&gt;Begr&amp;uuml;ndung zur Novelle&lt;/a&gt; finden sich bei der &lt;a href=&quot;http://www.baua.de&quot;&gt;Bundesanstalt f&amp;uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)&lt;/a&gt;.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/03/09.html#a57</guid>
			<pubDate>Wed, 09 Mar 2005 18:22:29 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Gesundheit und Arbeit: Rechtsgrundlagen und Leitlinien</title>
			<link>/categories/recht/2005/02/06.html#a55</link>
			<description>Wer sich um Gesundheit, Pr&amp;auml;vention und Arbeitsgestaltung im Betrieb k&amp;uuml;mmert, muss eine ganze Reihe von  Gesetzen und Verordnungen ber&amp;uuml;cksichtigen. Darin werden die Mindestanforderungen beschrieben und bestimmte Aktivit&amp;auml;ten vorgegeben. Dar&amp;uuml;ber hinaus gibt es Leitlinien und Qualit&amp;auml;tsstandards, die der Entwicklung ganzheitlicher, langfristig wirksamer Konzeptionen dienen.

Eine gute &amp;Uuml;bersicht dazu bietet &lt;a href=&quot;http://www.bkk.de/bkk/powerslave,id,53,nodeid,53,p,0.html&quot;&gt;der BKK-Bundesverband&lt;/a&gt; unter dem Blickwinkel der Krankenkassen. Beim  &lt;a href=&quot;http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/index.html&quot;&gt;Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften&lt;/a&gt; findet sich die passende Erg&amp;auml;nzung aus der Sicht der gesetzlichen Unfall- und Berufskrankheitenversicherung.
</description>
			<guid>/categories/recht/2005/02/06.html#a55</guid>
			<pubDate>Sun, 06 Feb 2005 14:05:30 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Klage gegen BG-Monopol abgewiesen</title>
			<link>/categories/recht/2005/01/31.html#a54</link>
			<description>Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat heute eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung in erster Instanz abgewiesen, meldet Haufe im &lt;a href=&quot;http://www.arbeitsschutz-office.de/newsDetails?newsID=1107188303.59&amp;chorid=00511&quot;&gt;Arbeitsschutz-Portal www.arbeitsschutz-office.de&lt;/a&gt;.

Die einschl&amp;auml;gigen Regelungen des Europarechts b&amp;ouml;ten keine Grundlage , um das &amp;ouml;ffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften - wie vom Kl&amp;auml;ger gefordert - abzuschaffen. Das Urteil des SG Frankfurts ist das erste in einer Reihe &amp;auml;hnlicher Verfahren. Besonders die Arbeitsgemeinschaft Selbst&amp;auml;ndiger Unternehmer (ASU) versucht, das Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften (BG) &amp;uuml;ber den Umweg des Europarechts zu Fall zu bringen. Die Alternative hei&amp;szlig;t Privatisierung.

Arbeitgeberpr&amp;auml;sident Dr. Dieter Hundt dagegen h&amp;auml;lt eine Privatisierung der Berufsgenossenschaften nicht f&amp;uuml;r sinnvoll. Er sehe darin keine M&amp;ouml;glichkeit f&amp;uuml;r eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber, sagte er in einem &lt;a href=&quot;http://www.bgfe.de/aktuell/bg_press_im_gespraech.html&quot;&gt;Interview mit BG-Press&lt;/a&gt;. &quot;Erfahrungen aus dem Ausland zeigen eher das Gegenteil. Ich kann auch nicht erkennen, wie in einem privaten System Berufskrankheiten mit teilweise jahrzehntelangen Latenzzeiten (z.B. bei asbestbedingten Erkrankungen) abzusichern sind und wer die bestehenden Kosten aus Unf&amp;auml;llen und Berufskrankheiten in H&amp;ouml;he von mindestens 50 Milliarden Euro &amp;uuml;bernimmt&quot;, sagte Hundt.</description>
			<guid>/categories/recht/2005/01/31.html#a54</guid>
			<pubDate>Mon, 31 Jan 2005 17:25:33 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Reden wir &amp;#252;ber Mobbing.</title>
			<link>/categories/recht/2004/12/14.html#a49</link>
			<description>Bild.T-Online.de schockt mit Zahlen: &quot;1,4 Millionen Menschen werden bei uns vom Kollegen oder Chef gemobbt&quot;, &lt;a href=&quot;http://www.bild.t-online.de/BTO/geldjob/karriere/arbeitsplatz/mobbing/mobbing.html&quot;&gt;analysieren die Statistik- und Sozialexperten vom Boulevard&lt;/a&gt; und beziehen sich auf eine nicht n&amp;auml;her bezeichnete Studie, die angeblich von der Deutschen Angestelltengewerkschaft stammt.

Der Begriff Mobbing wird dabei nicht hinterfragt. Vor zwanzig Jahren in der heutigen Bedeutung noch unbekannt, ist er mittlerweile Bestandteil unserer Alltagssprache geworden. Er hat sich so etabliert, dass das, was er beschreibt, meist kritiklos als allgemein bekannte Tatsache angesehen wird: Alle glauben zu wissen, wovon sie reden. Wenn es das Wort &apos;Mobbing&apos; gibt, muss es ja auch etwas geben, was damit gemeint ist - nur: was eigentlich?

Eine exakte Definition des Begriffs &apos;Mobbing&apos; sei notwendig, um das Vorkommen dieses Ph&amp;auml;nomens in den Betrieben &amp;uuml;berhaupt erfassen, quantifizieren und bewerten zu k&amp;ouml;nnen, &lt;a href=&quot;http://www.hvbg.de/d/pages/presse/preme/pdf/mobbing.pdf&quot;&gt;schreiben  D. Windemuth, C. Paridon und T. Kohstall vom Berufsgenossenschaftlichen Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG)&lt;/a&gt;. Nur anhand objektivierbarer Kriterien k&amp;ouml;nnten die psychologischen, juristischen und &amp;ouml;konomischen Aspekte richtig beurteilt werden. &lt;a href=&quot;http://www.bgag-seminare.de/seminar_details.php?style=st&amp;sindex=771&amp;highlight0=mobbing&quot;&gt;Dazu gibt es auch ein Seminar des BGAG&lt;/a&gt;.

Tipp: Angstfreie F&amp;uuml;hrungskultur, bewusste Personalentwicklung, partizipativer F&amp;uuml;hrungsstil und gute Kommunikation sind die besten Vorsorgema&amp;szlig;nahmen, damit innerbetriebliche Konflikte gar nicht erst zum Psychokrieg ausarten.</description>
			<guid>/categories/recht/2004/12/14.html#a49</guid>
			<pubDate>Tue, 14 Dec 2004 20:30:09 GMT</pubDate>
			</item>
		<item>
			<title>Disability Management - nicht nur f&amp;#252;r Behinderte</title>
			<link>/categories/recht/2004/11/26.html#a47</link>
			<description>Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Wochen pro Jahr krank ist, sollte der Arbeitgeber sich Gedanken machen, wie das kommt und wie man dem k&amp;uuml;nftig vorbeugen k&amp;ouml;nnte. Der kluge Arbeitgeber wird im jeweiligen Einzelfall kl&amp;auml;ren, wie diese Fehlzeiten verringert werden k&amp;ouml;nnen; welche Hilfestellung daf&amp;uuml;r notwendig ist; und wie F&amp;auml;higkeiten, Kenntnisse und Erfahrung des Mitarbeiters weiter genutzt werden k&amp;ouml;nnen.

Nun steht es so seit Mai 2004 auch im Gesetz, und zwar in &amp;#167; 84 Abs. 2 des IX. Sozialgesetzbuchs. Es verpflichtet alle Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums wird damit das Ziel verfolgt, &quot;im Betrieb, mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale Menschen gesund und arbeitsf&amp;auml;hig zu halten; es betrifft also nicht nur schwerbehinderte Menschen. Die Vorteile kommen allen zugute: Den Unternehmen, den betroffenen Besch&amp;auml;ftigten, aber auch den sozialen Sicherungssystemen.&quot;

&lt;a href=&quot;http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/sgb09x084.htm&quot;&gt;Detailliert nachlesen kann man beim Bundesministerium f&amp;uuml;r Gesundheit und soziale Sicherung&lt;/a&gt;.

&lt;a href=&quot;http://www.regierung-oberbayern.de/abt6/6wirfuersie/6foerderung/610foerd/eingliederungsmanagement.asp&quot;&gt;Welche Zusch&amp;uuml;sse und F&amp;ouml;rderm&amp;ouml;glichkeiten f&amp;uuml;r Unternehmen es dabei gibt, dar&amp;uuml;ber informiert z. B. die Regierung von Oberbayern&lt;/a&gt;.</description>
			<guid>/categories/recht/2004/11/26.html#a47</guid>
			<pubDate>Thu, 25 Nov 2004 23:44:06 GMT</pubDate>
			</item>
		</channel>
	</rss>

